Beitrag

Wie hoch ist der Kammerbeitrag, kann ich eine Ermäßigung beantragen und was gilt bei einer Doppelmitgliedschaft? Hier finden Sie alle Informationen sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen unten in den FAQ.

Beitragsminderung

Die Beantragung der Beitragsminderung für das Jahr 2025 ist bis zum 31.12.2025 möglich.

Als Nachweis dient der Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes. Dieser muss als Anlage in Kopie dem Antrag auf Beitragsminderung beigefügt werden.

Antrag auf Beitragsminderung

Allgemeine Informationen und wichtige Begriffe

Beitragspflicht
Beitragspflichtig sind alle Mitglieder der OPK. Die Kammerbeiträge sind öffentlich-rechtliche Abgaben. Die rechtliche Grundlage bildet die Beitragsordnung der OPK.

Beitragsjahr
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Beitragsjahr ist das laufende Kalenderjahr. Eine Ratenzahlung ist nach formloser Antragstellung möglich.

Bemessungsjahr
Bemessungsjahr ist in der Regel das vorletzte Jahr vor dem Beitragsjahr. Grundlage der Beitragsbemessung sind die Einkünfte aus selbstständiger und/oder nichtselbstständiger Tätigkeit.

Zahlung der Beiträge, Einzug, Mahnung und Beitreibung

Die Beiträge werden in der Regel im Lastschriftverfahren an die OPK entrichtet. Der Einzug erfolgt am 25. des Folgemonats nach Ausstellung des Bescheides. Selbstzahler haben eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Ausstellung des Bescheides.

Wichtig! Bitte beachten Sie bei Ratenzahlungen: Geben Sie unter „Referenz“ der Zahlung Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer und die Bescheid- bzw. Rechnungsnummer an.

Zusätzliche Kosten für die Rückbuchung eingezogener Beiträge, wegen Nichtdeckung oder Erlöschen des Kontos des Beitragspflichtigen, gehen zu Lasten des Mitglieds. In diesen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig.

Rückständige Beiträge werden mit einer Zahlungserinnerung und zwei gebührenpflichtigen Mahnungen angemahnt. Danach erfolgt die Beitreibung der rückständigen Beiträge.

Fragen zur Beitragspflicht

Fragen zum Beitragsbescheid

Fragen zur Beantragung einer Beitragsminderung