Fachsprachenprüfung

Für die Erteilung der Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs als Psychotherapeutin/Psychotherapeut ist eine Voraussetzung, dass Antragstellende über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (vgl. § 2 Absatz 1 Nr. 4, § 3 Absatz 1 Nr. 4 PsychThG).

Nach dem Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf der nachgewiesenen Grundlage des Sprachniveaus B2 (GER-B2) über Fachsprachenkenntnisse in ihrem berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C2 verfügen.

Auf Ersuchen der Approbationsbehörden der OPK-Länder wird die Prüfung, ob Berufsangehörige über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlich sind (Fachsprachenprüfung), bei der OPK durchgeführt. Fachsprachenprüfungen finden in der Geschäftsstelle der OPK in 04105 Leipzig, Goyastr. 2d statt.