Für die Erteilung der Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs als Psychotherapeutin/Psychotherapeut ist eine Voraussetzung, dass Antragstellende über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (vgl. § 2 Absatz 1 Nr. 4, § 3 Absatz 1 Nr. 4 PsychThG).
Nach dem Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf der nachgewiesenen Grundlage des Sprachniveaus B2 (GER-B2) über Fachsprachenkenntnisse in ihrem berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C2 verfügen.
Auf Ersuchen der Approbationsbehörden der OPK-Länder wird die Prüfung, ob Berufsangehörige über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlich sind (Fachsprachenprüfung), bei der OPK durchgeführt. Fachsprachenprüfungen finden in der Geschäftsstelle der OPK in 04105 Leipzig, Goyastr. 2d statt.
Die Approbationsbehörden müssen bei einem Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut prüfen, ob Antragstellende über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Sie müssen über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für eine umfassende psychotherapeutische Tätigkeit notwendig sind (berufsbezogene Sprachkenntnisse der Niveaustufe C2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ GER).
Insofern prüfen die Approbationsbehörden neben allen übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation oder einer Berufserlaubnis, ob Antragstellende mindestens über ein allgemeines Sprachniveau der Stufe GER-B2 verfügen und ob eine Fachsprachenprüfung erforderlich ist. Wenn das der Fall ist, werden Fachsprachenprüfungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nur auf Veranlassung der jeweiligen Approbationsbehörde unserer fünf Bundesländer von der OPK durchgeführt.
Die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung bei der OPK ist erst möglich, nachdem bei der Approbationsbehörde die Approbation/Berufserlaubnis beantragt worden ist. Im Rahmen des Antragsverfahrens stellt die Approbationsbehörde fest, ob Fachsprachenkenntnisse nachzuweisen sind. Wenn Sie von der Approbationsbehörde eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis erhalten haben, dass eine Fachsprachenprüfung abzuleisten ist, können Sie sich bei der OPK für diese anmelden.
Dazu steht unser Antragsformular zur Verfügung. Folgende Unterlagen müssen bei der OPK eingereicht werden:
- ausgedrucktes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Kopie Ihres gültigen Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass)
- Eingangsbestätigung der Approbationsbehörde mit dem Hinweis, dass eine Fachsprachenprüfung bei der OPK abzuleisten ist.
Die Unterlagen müssen per Post, als Einwurf in den Hausbriefkasten der OPK oder per E-Mail eingereicht werden.
Liegen die Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie einen Gebührenbescheid (gemäß Gebührenordnung OPK). Sobald die Verwaltungsgebühr in Höhe von 600,00 EUR auf dem Konto der OPK eingegangen ist, werden Sie zur Fachsprachenprüfung eingeladen. Die Einladung hierzu wird per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, zugeschickt.
Zu Beginn der Prüfung müssen Sie sich mit einem gültigen Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Die Prüfung findet in Form einer Einzelprüfung statt und ist praxisnah gestaltet. Die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten müssen darstellen, dass sie über die Kenntnisse der deutschen Sprache im berufsspezifischen Kontext in mündlicher und schriftlicher Kommunikation verfügen, die für eine psychotherapeutische Berufstätigkeit erforderlich sind (Sprachniveau C2).
Die Prüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern, die selbst über eine Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut verfügen.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
Simuliertes Psychotherapie-Gespräch mit Patientin/Patient
Sie führen mit einer Patientin/einem Patienten ein Therapiegespräch durch, wie es Ihnen aus Ihrem Behandlungsalltag bekannt ist. Reagieren Sie dabei auf mögliche Rückfragen und Befindlichkeiten in einer für Patienten verständlichen Sprache. Die Rolle der Patientin/des Patienten übernimmt ein Mitglied der Prüfungskommission. Es werden Ihnen vorgegebene Informationen über Gesundheitszustand und den bisherigen Behandlungsverlauf gemacht. Sie können sich hierzu Notizen anfertigen.
Erstellen einer Dokumentation oder eines Berichtes über den Inhalt des Psychotherapie-Gesprächs
Im zweiten Teil sollen Sie das psychotherapeutische Gespräch in ganzen Sätzen als einen Befundbericht niederlegen. Ihre Aufzeichnungen aus Teil 1 können Sie benutzen. Ziel ist eine verständliche und vollständige Information für eine/n weiterbehandelnde/n Kollegin/Kollegen zu erstellen.
Gespräch mit Kolleginnen/Kollegen
Im dritten Teil stellen Sie den Fall im Rahmen eines Gespräches mit Kolleginnen und Kollegen, z.B. im Rahmen einer Intervisionsgruppe, vor. Sie geben die gewonnenen Informationen an die Mitglieder strukturiert weiter und besprechen Verdachts- und Differentialdiagnosen, diagnostische Maßnahmen und Behandlungsempfehlungen. Hierbei müssen Sie die psychotherapeutische Fachsprache angemessen verwenden.
Die Mitglieder der Prüfungskommission nehmen die Bewertung der Prüfung gemeinsam vor und teilen das Ergebnis unmittelbar nach der Prüfung mit. Das Prüfungsergebnis wird im Anschluss der Approbationsbehörde mitgeteilt. Die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten erhalten eine Bescheinigung über das Prüfungsergebnis per E-Mail als pdf-Datei.
Im Falle des Nichtbestehens kann die Fachsprachenprüfung mehrmals wiederholt werden. Es muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Die Anzahl der Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt und die Gebühr in Höhe von 600,00 EUR muss jeweils erneut entrichtet werden (gemäß Gebührenordnung OPK).
Es ist nicht möglich, gegen die Entscheidung der Prüfungskommission einen Widerspruch bei der OPK einzulegen. Der Widerspruch ist nur gegen die Entscheidung im Approbationsverfahren möglich, somit gegenüber der jeweiligen Approbationsbehörde.