Beschwerdeverfahren bei der OPK
Sie haben das Gefühl, in Ihrer Behandlung ist etwas nicht richtig gelaufen? Kommt Ihnen das Vorgehen der/des PsychotherapeutIn seltsam vor? Sind Sie von Informationen, Rechnungen oder Äußerungen Ihrer/s PsychotherapeutIn irritiert?
Die OPK beaufsichtigt die Berufsausübung ihrer Mitglieder. Diese müssen sich an die in der Berufsordnung der OPK festgeschriebenen berufsrechtlichen Pflichten halten.
PatientInnen, die den Verdacht haben, dass ihr/e behandelnde/r PsychotherapeutIn durch ihr/sein Verhalten möglicherweise gegen Berufspflichten verstoßen hat, können sich mit einer Beschwerde an die OPK wenden.
Selbstverständlich können sich auch Personen, die keine PatientInnen sind, bei der Kammer über diese/n PsychotherapeutIn beschweren. Dies ist aber nur möglich, soweit Sachverhalte betroffen sind, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer Patientenbehandlung stehen (beispielsweise Äußerungen einer/eines PsychotherapeutIn in der Öffentlichkeit).
Soweit es aber um Patientenbehandlungen geht, darf die Kammer nur ermitteln, wenn die/der PatientIn mit der Offenbarung ihrer/seiner Daten gegenüber der Kammer einverstanden ist. Grund dafür ist der Schutz von PatientInnen.
Wir bearbeiten Beschwerden gegen unsere Kammermitglieder und prüfen, ob Berufspflichten verletzt worden sind oder nicht.
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen wollen, können Sie dies schriftlich tun. Beachten Sie hierbei, dass die Beschwerde
- persönlich unterschrieben sein muss und
- möglichst präzise Angaben zur/zum PsychotherapeutIn sowie zum Sachverhalt enthalten sollte und
- nur bearbeitet wird, wenn sie postalisch bei der OPK eingeht.
Adressieren Sie die Beschwerde an folgende Adresse:
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Goyastraße 2d
04105 Leipzig
Bitte verwenden Sie folgende Unterlagen. Wenn wir Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, werden wir auf Sie zukommen:
- Beschwerdeformular
- Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflichtund Einwilligung zur Datenverarbeitung durch PatientInnen
- Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflichtund Einwilligung zur Datenverarbeitung durch Sorgeberechtigte
Detailliertere Informationen zum Ablauf eines berufsrechtlichen Beschwerdeverfahrens finden Sie in dieser Übersicht.
Patientenrechte
Unter Patientenrechten versteht man die Rechte, die Ihnen im Behandlungsverhältnis zustehen. Darunter zählen z.B.
- Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen
- Recht auf Information und Aufklärung
- Recht auf Selbstbestimmung
Geregelt werden diese im Patientenrechtegesetz.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber für Patientenrechte der Bundesregierung oder beim Bundesgesundheitsministerium.
Außerdem können Sie sich hierzu sowie zu weiteren gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Themen an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.
