Versorgungswerk

Aufgabe des Versorgungswerkes ist es, Ihre Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung sicherzustellen.

Die OPK hat sich 2010 dem Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen angeschlossen.

Mit Beginn der Mitgliedschaft in der OPK beginnt für alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, automatisch die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk, unabhängig davon, ob eine selbstständige oder angestellte Tätigkeit ausgeübt wird.

Alle für Sie wichtigen Informationen zum Versorgungswerk finden Sie aktuell auf der Homepage des Versorgungswerkes und im Flyer.

Zudem gibt es einen eigenen Bereich mit Informationen für neuapprobierte Mitglieder, den Sie direkt hier aufrufen können.

Für Ihre Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Versorgungswerks zur Verfügung:

E-Mail: office@ptv-nrw.de
Telefon: 0211 - 179 369 0
Homepage: www.ptv-nrw.de

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