Die psychotherapeutische Ausbildung wurde 2020 auf eine universitäre Ausbildung umgestellt. Angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten absolvieren nun ein Psychotherapie-Studium, das sich in ein 3-jähriges Bachelor- und ein 2-jähriges Masterstudium gliedert. Im Anschluss wird die staatliche Approbationsprüfung abgelegt. Die Berufsbezeichnung lautet dann „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“.
Die Approbation ist jedoch nicht der letzte Schritt in der Qualifizierung. Sie können dann eine fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten absolvieren. Deren Ziel ist der Erwerb eingehender und besonderer Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in einem bestimmten Weiterbildungsgebiet. Abgeschlossen wird sie mit einer von den jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern durchgeführten Prüfung. Die OPK regelt diese Weiterbildung in der Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der OPK (WBO PT).
Bitte beachten Sie:
Die Weiterbildungsmöglichkeiten für PP/KJP sind in der Weiterbildungsordnung PP/KJP geregelt. Nähere Informationen finden Sie hier.