Entwurf für eine Reform der OPK-Beitragsordnung

Vorstand und Kammerversammlung befassen sich derzeit mit einer grundlegenden Reform der Beitragssystematik der OPK. In der Kammerversammlung im März wurde ein vom Vorstand und Geschäftsführer entwickelter Entwurf vorgestellt. Die möglichen Auswirkungen wurden ausführlich und mit Weitblick diskutiert. In diesem Artikel möchten wir Ihnen den in der nächsten Versammlung am 26. und 27. September 2025 voraussichtlich zur Abstimmung stehenden Entwurf näherbringen. Ebenso veranschaulichen konkrete Beispiele, wie sich Ihr Kammerbeitrag künftig verändern könnte.
Notwendig wird eine solche Reform, da sich die Tätigkeitsfelder und Konstellationen der OPK-Mitgliedschaft in den letzten Jahren stark verändert haben. Somit steigt die Varianz der Einkünfte der Kolleginnen und Kollegen. Diese ist besonders in der Beitragsklasse groß, in der man den Regelbeitrag zahlt. Dies betrifft etwa zwei Drittel der Kolleginnen und Kollegen. In der Konsequenz bezahlt ein Großteil der OPK-Mitglieder derzeit den Regelbeitrag, obgleich sich dahinter eine große Spanne der Einkünfte verbirgt.
Neu: 26 wesentlich differenziertere Beitragsstufen
In der Beratung steht deshalb eine grundlegende Reform der Beitragssystematik. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Orientierung an den individuellen Einkünften aus berufsbezogener Tätigkeit. Die Reform sieht vor, deutlich mehr und damit wesentlich differenziertere Beitragsstufen einzuführen. Diese reichen mit feinen Abstufungen von einem Mindestbeitrag von 50 Euro bis zum Erreichen eines Höchstbeitrags von 945 Euro (ab einem Jahreseinkommen von 125.000 Euro). Insgesamt werden dadurch vor allem Kolleginnen und Kollegen mit niedrigen und moderaten Einkünften entlastet. Höhere Einkünfte führen entsprechend zu höheren Beiträgen in dieser Systematik.
Langfristig kann die Kammer mit dieser deutlich präziseren und realistischeren Beitragsbemessung ihre Haushaltsplanung im Einklang mit den tatsächlichen Einkunftsverhältnissen oder wirtschaftlichen Verhältnissen auf Basis der Einkünfte aus berufsbezogener Tätigkeit der Kolleginnen und Kollegen ermöglichen. Was steckt dahinter? Die im Sächsischen Heilberufekammergesetz festgelegten Aufgaben der OPK erfordern eine stabile finanzielle Grundlage. Zugleich ist es stets unser Ziel, die von den Kolleginnen und Kollegen für die Kammerarbeit und die Wahrung ihrer Interessen zur Verfügung gestellten Mittel sparsam und schonend einzusetzen. Die neue Beitragssystematik trägt dazu bei, dass sich die Entwicklung der Einkünfte unserer Mitgliedschaft noch besser erfassen lässt. So lassen sich Mittel gezielter für die Vertretung der Belange einsetzen und berufspolitisch fundierte strategische Entscheidungen treffen.
Damit Beitragspflicht auch in schwierigen Lebenslagen nicht zur Last wird
Auf bestimmte Lebenslagen soll die neue Systematik ebenfalls besser eingehen können. Damit gemeint sind beispielsweise Situationen, in denen Kolleginnen und Kollegen Sozialleistungen empfangen, in Elternzeit sind oder sich im Übergang zu ihrem verdienten Ruhestand befinden. Für diese Situationen sind Sonderregelungen vorgesehen – etwa eine spürbare Beitragsreduzierung auf den Mindestbeitrag. So möchten wir sicherstellen, dass die Beitragspflicht niemanden in schwierigen oder besonderen Lebensphasen zusätzlich belastet.
„Jede Kollegin, jeder Kollege ist uns wichtig. Das wollen wir mit diesem zukunftsweisenden Entwurf für eine Beitragsreform zum Ausdruck bringen. So können wir unsere Belange auch in Zukunft vertreten und sichern langfristig die hochwertige Qualität unseres Berufsstandes“, betonte Dr. Gregor Peikert, OPK-Präsident und Psychologischer Psychotherapeut aus Jena. Auch die Mitglieder der Kammerversammlung vertraten in einem Meinungsbild mit großer Mehrheit die Auffassung, dass die reformierte Beitragssystematik ein richtiger Schritt für die Zukunft der Kammer ist.
Die OPK stützt sich dabei auf die Erfahrungen anderer Landeskammern. Diese haben mit Erfolg und für die Gesamtheit ihrer Mitglieder weitgehend schonend ein differenziertes Beitragsklassensystem eingeführt. „Der Blick auf die Gesamtheit der Mitglieder und deren Entwicklung als Berufsstand ist elementar. Gleichzeitig kommt es immer wieder zu besonderen Situationen. In diesen ist eine geringere finanzielle Belastung für Einzelne angemessen. Diesen Überlegungen wollen wir Rechnung tragen. Wir denken daher nach zehn Jahren Kontinuität erstmals wieder über die Beiträge nach“, ergänzte der langjährige Kammer-Geschäftsführer Dr. Jens Metge.
In der Tabelle finden sich die geplanten Beitragsklassen und entsprechenden Beiträge. Grundlage hierfür ist der aktuell von der OPK-Kammerversammlung beratene Entwurf, der in der nächsten Sitzung im September 2025 voraussichtlich abgestimmt wird.
Nachfolgend möchten wir Ihnen das geplante neue System veranschaulichen.
Grundsätzlich bemisst sich der Beitrag auch in Zukunft an den berufsbezogenen Einkünften des jeweils vorletzten Jahres. Andere Einkünfte, wie z.B. aus Vermietung oder Verpachtung, fallen weiterhin nicht hierunter. Mitglieder sollen der OPK über eine Selbsteinstufung ihre Einkünfte mitteilen. Die Kammer informiert stets darüber, wann und wie dies geschehen kann. In allen Fällen ist eine solide Nachweisführung wichtig. Dies geschieht in der Regel mit einem Einkommensteuerbescheid oder wird von der eigenen Steuerberatung mitgeteilt.
Insgesamt steigen die Beitragswerte ab der Beitragsklasse 3 (140 Euro) bei jedem vollen 5.000er-Euro Einkommen um 35 Euro. So soll es vom Mindestbeitrag ausgehend insgesamt 26 Beitragsklassen geben. Bei Jahreseinkünften von 125 T € und mehr ist der Beitrag dann gedeckelt.
Mit berufsbezogenen Jahreseinkünften von beispielsweise 52 T € zahlen Kolleginnen und Kollegen fortan 420 Euro p.a. statt des aktuellen Regelbeitrages von 530 Euro. Erst ab Einkünften von 65 T bis unter 70 T Euro wäre der neue Beitrag mit 525 Euro annähernd so hoch wie der aktuelle Regelbeitrag. Dies entspricht im Tarifvertrag der Länder (TV-L) in etwa einem Bruttoeinkommen der Entgeltstufe 14 für mehrjährig Beschäftigte.
Regelungen, die von der normalen Vorgehensweise abweichen:
Kolleginnen und Kollegen in Elternzeit, die im Beitragsjahr keiner Tätigkeit nachgehen, zahlen nach erfolgreicher Beantragung den Mindestbeitrag von 50 Euro p.a. Gleiches gilt für nicht tätige Mitglieder, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die EU-/BU-Rentner ohne Tätigkeit sind oder Arbeitslosengeld I beziehen. Bei dem Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist man in Gänze beitragsfrei gestellt.
Im Fall unmittelbar eingetretener und starker individueller sozialer und/oder finanzieller Beeinträchtigungen ist ein Härtefallantrag nach wie vor möglich.
Die OPK ist eine der Psychotherapeutenkammern mit der größten Anzahl so genannter Mehrfachmitglieder. Diese sind nicht nur in der OPK, sondern auch in einer oder mehr als einer anderen Heilberufekammer Mitglied. Dort entrichten sie vermutlich auch Beiträge. Daher zahlen sie in der OPK weiterhin den hälftigen Beitrag ihrer eigentlichen Beitragsklasse.
Wurde ein Kollege oder eine Kollegin gerade erst approbiert, zahlt er/sie im ersten Jahr den Mindestbeitrag. Im zweiten Jahr sind die berufsbezogenen Einkünfte des Vorjahres entscheidend. Ab dem dritten Jahr erfolgt dann die normale Vorgehensweise anhand des vorletzten Jahres.
Mitglieder im Ruhestand haben viele Jahre Beiträge entrichtet. Dem möchte die Kammer entgegenkommen. Gehen sie weiterhin einer entsprechenden Tätigkeit in der Versorgung oder Supervision etc. nach, müssen sie weniger zahlen als bis vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Hier ist die Selbsteinstufung auf Basis der Einkünfte des aktuellen Jahres entscheidend. Liegen die Einkünfte aus berufsbezogener Tätigkeit im aktuellen Jahr unter 5 T Euro, gilt der Mindestbeitrag. Bei unter 15 T Euro läge der Beitrag bei 70 Euro. Bei unter 25 T Euro wären 140 Euro zu entrichten, bei unter 35 T Euro wären es 175 Euro. Lägen die Einkünfte aus berufsbezogener Tätigkeit darüber, würde eine normale Bemessung anhand des vorletzten Jahres erfolgen.
Die Kammerversammlung war zuversichtlich, dass eine noch differenziertere Beitragssystematik von vielen Kammermitgliedern als gerechter empfunden wird. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen umfassend Orientierung über die geplanten Änderungen in der Beitragsordnung gegeben zu haben. Wir werden Sie über die weiteren Schritte im Reformprozess transparent informieren.
