„Hinter Ihrem Anliegen, dass Opfer von Straftaten nicht psychotherapeutisch unbehandelt bleiben dürfen, stehe ich voll und ganz.“

Foto: OPK
Am 01. Dezember 2025 setzten wir unser Vorhaben, den Austausch zwischen Psychotherapie und Justiz zu intensivieren, fort. Es fand ein Gespräch zwischen der Vizepräsidentin, Frau Dr. Ahrens-Eipper, der stellvertretenden Geschäftsführerin, Frau Dr. Andrea Walter und der Justizministerin Beate Meißner im Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz in Erfurt statt.
Zentrales Thema war die psychotherapeutische Versorgung von Betroffenen im Kontext strafrechtlicher Verfahren. Es wurde deutlich, dass sich die Ministerin und die OPK darin einig sind, dass eine psychotherapeutische Behandlung auch während laufender oder bevorstehender Strafprozesse möglich sein und dass dahingehenden Fehlinformationen entgegengewirkt werden muss.
Auch das Thema Gutachten durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurde diskutiert. Wichtig ist, dass Gerichte die psychotherapeutische Fachkompetenz erkennen und stärker nutzen. Aber auch in der Mitgliedschaft der OPK muss die Möglichkeit der Gutachtenerstellung als attraktives Arbeitsfeld stärker verbreitet werden. Ein weiterer Informationsaustausch wurde vereinbart.
Wir werden die begonnenen Gespräche aktiv weiterführen und uns auch künftig dafür einsetzen, die Rolle der Psychotherapie in juristischen Kontexten zu stärken. Nach Sachsen-Anhalt und Thüringen planen wir weitere Gespräche in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg.
Weiterführende Informationen finden Sie im Fachartikel von Dr. Sabine Ahrens-Eipper & Dr. Andrea Walter, PTJ 03/2024.