WB-Stätten/ WB-Befugte

Die Bereichsweiterbildung findet an Weiterbildungsstätten unter der verantwortlichen Leitung von der OPK für die Weiterbildung befugten Kammermitglieder statt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Weiterbildungsstätte und –befugte sind in der Weiterbildungsordnung PP/KJP geregelt.

Wenn Sie eine Zulassung als Weiterbildungsstätte und/oder Weiterbildungsbefugte anstreben, ist es notwendig, dass Sie zum einen verdeutlichen, wie die Stätte als psychotherapeutische Versorgungseinrichtung arbeitet. Zum anderen müssen Sie darstellen, wie die Weiterbildung dort gestaltet und konzipiert wird. Dazu gehören auch Informationen zu den an der Weiterbildung beteiligten Personen. Bitte füllen Sie dazu die entsprechenden Anträge aus. In diesen finden Sie detaillierte Angaben zu allen notwendigen Informationen und Unterlagen. Für Rückfragen und eine individuelle Beratung steht Ihnen die Geschäftsstelle zur Verfügung. 

Hinweis: Für bereits für die fachpsychotherapeutische Weiterbildung zugelassene Stätten/Befugte besteht die Möglichkeit eines verkürzten Antragsverfahrens (s. Antrag). 

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aufgeklapptes Buch mit einer Glühbirne
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Anforderungen Weiterbildungsstätten

Die Weiterbildungsstätte muss die in der WBO PP/KJP gestellten zeitlichen, inhaltlichen, personellen und materiellen Anforderungen erfüllen und eine strukturierte Weiterbildung vorhalten. 

Sie muss dafür u.a. sicherstellen, dass 

  • für den von ihr durchgeführten Weiterbildungsabschnitt die erforderliche theoretische Qualifizierung, Supervision und Selbsterfahrung einschließlich des hierfür erforderlichen Personals vorgehalten werden, 

  • Patientinnen und Patienten in so ausreichender Zahl und Art behandelt werden, dass sich die Weiterzubildenden mit der Feststellung und Behandlung der für den Bereich typischen Störungen und Krankheiten ausreichend vertraut machen können, 

  • Personal und Ausstattung vorhanden sind, um den Erfordernissen und der Entwicklung der Psychotherapie Rechnung zu tragen und 

  • die Weiterbildungsdokumentation im Logbuch ermöglicht wird.

Anforderungen Weiterbildungsbefugte

Weiterbildungsbefugte verantworten die inhaltliche Gestaltung der Weiterbildung und sind die zentralen Ansprechpersonen für die Kammer. Sie sind fachlich und persönlich geeignet und leiten die Weiterbildung persönlich. Befugte planen den Fortgang der Weiterbildung, führen Zwischenstandsgespräche und dokumentieren erworbene Kompetenzen im Logbuch. 

Weiterbildungsbefugte sind 

  • Kammermitglieder 

  • weisungsbefugt gegenüber den PtW

  • entsprechend fachkundig/führen die Zusatzbezeichnung

  • mehrjährig (i.d.R 3 Jahre) im Bereich tätig 

  • mehrjährig in der Aus- Fort- oder Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tätig 

Legen Sie dazu bitte Ihre Nachweise/Qualifikationen und einen Kurzlebenslauf vor.