Impressumspflicht

Nach § 23 Absatz 4 Berufsordnung OPK muss die Internetpräsenz den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), ehemals Telemediengesetz (TMG), sowie § 18 Medienstaatsvertrag (MStV).

Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass NutzerInnen von Anbieterseiten wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben.

Das Impressum muss über einen Klick von der Startseite der Homepage erreichbar sein. Es muss folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Name, Vorname der Praxisinhaberin/des Praxisinhabers und Anschrift der Praxis,
  • bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die/den Vertretungsberechtigten,
  • Telefonnummer,
  • Faxnummer (empfohlen, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben), 
  • E-Mail-Adresse,
  • Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde
    (für die OPK: Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, Goyastr. 2d, 04105  Leipzig)
  • Anschrift der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung als Aufsichtsbehörde für Vertragspsychotherapeuten, 
  • Anschrift der zuständigen Approbationsbehörde (d.h. das Landesprüfungsamts des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben), 
  • gesetzliche Berufsbezeichnung sowie den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde (Psychologischer Psychotherapeut/Psychologische Psychotherapeutin/ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Psychotherapeutin, Psychotherapeut; BRD), 
  • Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen sowie Hinweise darauf, wie diese zugänglich sind (für die OPK: Berufsordnung der OPK,Sächsisches Heilberufekammergesetz,Psychotherapeutengesetz),
  • Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a Absatz 1 Satz 1, 2 oder 3 des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139 c Absatz 1 der Abgabenordnung, sofern Umsatzsteuerpflicht besteht,
  • Angabe des Partnerschaftsregisters und der entsprechenden Registernummer bei einer Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. 

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass wer vorsätzlich oder fahrlässig eine dieser Informationen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält, ordnungswidrig handelt und mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden kann. Außerdem kann eine kostenintensive Abmahnung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine zusätzliche Folge bei Nichtbeachtung dieser Regelungen sein.