Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren. Es nutzt wissenschaftlich fundierte psychotherapeutische Verfahren und Methoden, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und sie bei der Bewältigung von Krisen zu unterstützen.
Psychotherapie wird von speziell dafür ausgebildeten approbierten Psychologischen PsychotherapeutInnen, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen sowie FachpsychotherapeutInnen durchgeführt.
In der Psychotherapie ist die Verbindung zwischen Ihnen und Ihrer/Ihrem TherapeutIn besonders wichtig. Sie basiert auf Vertrauen, gegenseitigem Respekt, Einfühlungsvermögen und offener Kommunikation. Diese Beziehung schafft einen geschützten Raum, in dem Sie offen über Ihre Gedanken, Gefühle und Sorgen sprechen können – ohne Angst vor Verurteilung. Gemeinsam legen Sie Ziele fest und arbeiten Schritt für Schritt daran. Studien zeigen: Eine gute Beziehung zur/zum TherapeutIn ist einer der wichtigsten Bausteine, damit die Therapie wirksam ist – ganz gleich, welche Methode angewendet wird.
Allgemeine Informationen
In der Broschüre „Wege zur Psychotherapie“ finden Sie Antworten auf viele Fragen: Brauche ich eine Psychotherapie? Wie finde ich die/den richtige/n PsychotherapeutIn? Wie verläuft eine psychotherapeutische Sprechstunde? Welche Behandlung passt: ambulant oder stationär? Wer übernimmt die Kosten?
Umfängliche Informationen zur Psychotherapie finden Sie auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Elternratgeber
Umfangreiche Informationen bietet die Bundespsychotherapeutenkammer:
Ein besonderes Angebot ist der Elternratgeber Flüchtlinge für Eltern von Flüchtlingskindern, die wissen möchten, wie sie ihrem Kind helfen können, wenn es Schreckliches erlebt hat. Sie erfahren, wie sich traumatisierte Kinder verhalten und wie Eltern richtig reagieren können. Die Informationen sind in unterschiedlichen Sprachen verfügbar.

Für Jugendliche
Für Jugendliche, die herausfinden wollen, was mit ihnen und ihren Gefühlen los ist, gibt es eine eigene Website: www.gefuehle-fetzen.net
Dort können Sie nachlesen, wie es anderen Jugendlichen ergangen ist, wenn sie „unendlich traurig”, „fremd im eigenen Körper” oder „rasend vor Wut” waren. Im Infoteil der Webseite wird auch beschrieben, wann es ratsam ist, sich Hilfe zu holen.

Wer psychotherapeutisch arbeiten darf
Es herrscht häufig Verwirrung um die verschiedenen Berufsgruppen und die Verwechslungsgefahr ist groß. Wer macht was? Wer darf was?
ACHTUNG! Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ ist rechtlich geschützt, der Begriff „Psychotherapie“ hingegen nicht! Achten Sie daher unbedingt auf die Bezeichnung der Behandlerin/des Behandlers.
Psychologische PsychotherapeutInnen haben nach abgeschlossenem Psychologiestudium, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen ggf. auch nach einem (Sozial-)Pädagogikstudium, eine vertiefte Ausbildung abgeschlossen, mit der sie die Approbation und damit die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhalten. D.h. sie dürfen psychische Erkrankungen diagnostizieren und behandeln. Dies geschieht mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren und Methoden.
Nach einer Reform des Ausbildungssystems wird nun nach Abschluss eines Psychotherapiestudiums die Approbation als PsychotherapeutIn erteilt. Nach einer vertieften, mehrjährigen Weiterbildung führen diese dann den Titel „FachpsychotherapeutIn“, je nach Gebiet mit dem Zusatz „für Erwachsene“, „für Kinder- und Jugendliche“ oder „für Neuropsychologische Psychotherapie“.
Spezielle FachärztInnen im Bereich der Behandlung psychischer Erkrankungen haben Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung in
- Psychiatrie und Psychotherapie,
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie absolviert.
Sie klären körperliche Beschwerden ab und behandeln diese, verschreiben Medikamente und können eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen („krankschreiben“). Sie können ebenfalls Psychotherapie durchführen.
PsychologInnen haben ein Studium im Hauptfach Psychologie absolviert. Psychologen behandeln keine psychischen Krankheiten, können allerdings als Coach oder in der Beratung für verschiedene Lebensbereiche arbeiten, denen keine Erkrankung zugrunde liegt, z. B. bei Schwierigkeiten im Beruf, in Beziehungen oder Lebensfragen.
HeilpraktikerInnen sind keine PsychotherapeutInnen und verfügen nicht über eine standardisierte akademische Ausbildung. Sie haben keine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz, sondern haben eine Prüfung beim Gesundheitsamt absolviert. Die Behandlung erfolgt in der Regel auf Selbstzahler-Basis und wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.